Das Geldspielgesetz garantiert grundsätzlich, dass die
Erträge aus den Geldspielen gemeinnützigen Zwecken (Kultur, Soziales, Sport
und Umwelt) sowie der AHV/IV zufliessen. Es stellt den strengen Schutz vor
Spielsucht, Geldwäscherei und Betrug sicher und bekämpft illegales Geldspiel
mit wirkungsvollen Massnahmen.
Aktuell ist es in der Schweiz verboten, Geldspiele,
Lotterie- und Wettgeschäfte im Internet anzubieten. Dieser riesige, wachsende
Markt wird derzeit nur von illegalen, ausländischen Anbietern genutzt und der
ganze Gewinn fliesst ins Ausland ab, ohne (in Form von Steuern)
gemeinnützigen Zwecken zugute zu kommen. Wie eine Studie der Uni Bern zeigt,
ist der Trend eindeutig, dass nicht nur Geldspiele, sondern auch Lotterie- und
Wettgeschäfte ins Internet abwandern werden. Für die Kulturschaffenden ist dies
von hoher Bedeutung.
Hier die wichtigsten Argumente:
- In sehr vielen Kantonen ist die Kultur- und Filmförderung direkt mit den kantonalen Lotteriefonds verknüpft: Die Zürcher Filmstiftung wird grossmehrheitlich über den Lotteriefonds alimentiert. Eine ähnlich wichtige Rolle spielt die Lôterie romande für die Filmförderung in der Romandie. Die Basler Filmförderung ist etwa zur Hälfte aus dem Lotteriefonds gespiesen und die Tessiner Filmförderung basiert auf dem Prinzip, dass der Kanton Tessin die vom Lotteriefonds erhaltene Summe verdoppelt. Ohne Geldspielgesetz werden die Erträge der Lotterie- und Wettgeschäfte ohne Kompensation steuerfrei ins Ausland abwandern und die Mittel für Kultur- und Filmförderung mittelfristig empfindlich schrumpfen.
- Ohne Geldspielgesetz dürfen die Schweizer Kasinos weiterhin nicht ins digitale Geldspielgeschäft einsteigen, deren Abgaben direkt der AHV/IV zu Gute kommen. Wie neue Erhebungen zur Einkommens- und Vorsorgesituation von Kulturschaffenden zeigen, haben die meisten Kulturschaffenden keine zweite oder dritte Säule und sind deshalb im Alter existentiell auf eine funktionierende der AHV/IV angewiesen.
- Die Gegner des Geldspielgesetzes sprechen von „Internet-Zensur“ und „Netzsperren“ à la China. Das Netz würde mit dem Geldspielgesetz jedoch nicht gesperrt. Tatsächlich gäbe es lediglich Netzschranken bei illegalen Angeboten, wie sie in einigen Ländern (z.B. Belgien, Dänemark, Italien oder Frankreich) schon erfolgreich angewendet werden.
- Die Ablehnung des Geldspielgesetzes im Namen der Internet-Freiheit hätte direkte Auswirkungen auf das sich in Revision befindende Urheberrecht: Aus derselben Logik heraus würde dagegen argumentiert werden, dass mittels Netzschranken dem unautorisierten Angebot audiovisueller Werke im Internet der Riegel geschoben wird. Die Kulturschaffenden würden weiterhin um ihre Urheberrechtsentschädigungen geprellt.
Aus Sicht der Filmbranche sprechen also ganz konkrete Gründe für eine Annahme des Geldspielgesetzes. Auch die Dachverbände Cinésuisse und Suisseculture treten aus diesen Gründen für ein JA zum Geldspielgesetz ein.
Ein übersichtliches Argumentarium findet sich unter
http://www.suisse-culture-ja.ch/argumente
Suisseculture hat am 13. April die Kampagne der Kulturschaffenden für das Geldspielgesetz lanciert, die von allen Organisationen der professionellen Kulturschaffenden getragen wird und für die eine Resolution verabschiedet worden ist:
https://www.suisse-culture-ja.ch/aufruf