Ja zum Geldspielgesetz

Ja zum Geldspielgesetz

Mitteilung (ARF / FDS) / kah 29. Mai 2018

Kaum wurde die No-Billag-Initiative überaus erfolgreich abgelehnt, steht mit dem Geldspielgesetz schon wieder eine Abstimmung mit hoher Relevanz für die Kultur- und Filmbranche an. Kultur- und Filmverbände haben die JA-Parole beschlossen.

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Das Geldspielgesetz garantiert grundsätzlich, dass die
Erträge aus den Geldspielen gemeinnützigen Zwecken (Kultur, Soziales, Sport
und Umwelt) sowie der AHV/IV zufliessen. Es stellt den strengen Schutz vor
Spielsucht, Geldwäscherei und Betrug sicher und bekämpft illegales Geldspiel
mit wirkungsvollen Massnahmen.

Aktuell ist es in der Schweiz verboten, Geldspiele,
Lotterie- und Wettgeschäfte im Internet anzubieten. Dieser riesige, wachsende
Markt wird derzeit nur von illegalen, ausländischen Anbietern genutzt und der
ganze Gewinn fliesst ins Ausland ab, ohne (in Form von Steuern)
gemeinnützigen Zwecken zugute zu kommen. Wie eine Studie der Uni Bern zeigt,
ist der Trend eindeutig, dass nicht nur Geldspiele, sondern auch Lotterie- und
Wettgeschäfte ins Internet abwandern werden. Für die Kulturschaffenden ist dies
von hoher Bedeutung.

Hier die
wichtigsten Argumente:

- In sehr vielen
Kantonen ist die Kultur- und Filmförderung direkt mit den kantonalen
Lotteriefonds verknüpft: Die Zürcher Filmstiftung wird grossmehrheitlich über
den Lotteriefonds alimentiert. Eine ähnlich wichtige Rolle spielt die Lôterie
romande für die Filmförderung in der Romandie. Die Basler Filmförderung ist
etwa zur Hälfte aus dem Lotteriefonds gespiesen und die Tessiner Filmförderung
basiert auf dem Prinzip, dass der Kanton Tessin die vom Lotteriefonds erhaltene
Summe verdoppelt. Ohne Geldspielgesetz werden die Erträge der Lotterie-
und Wettgeschäfte ohne Kompensation steuerfrei ins Ausland abwandern und die
Mittel für Kultur- und Filmförderung mittelfristig empfindlich schrumpfen.

- Ohne Geldspielgesetz
dürfen die Schweizer Kasinos weiterhin nicht ins digitale Geldspielgeschäft
einsteigen, deren Abgaben direkt der AHV/IV zu Gute kommen. Wie neue Erhebungen zur Einkommens-
und Vorsorgesituation von Kulturschaffenden zeigen, haben die meisten
Kulturschaffenden keine zweite oder dritte Säule und sind deshalb im
Alter existentiell auf eine funktionierende der AHV/IV angewiesen.

- Die Gegner des
Geldspielgesetzes sprechen von „Internet-Zensur“ und „Netzsperren“ à
la China. Das Netz würde mit dem Geldspielgesetz jedoch nicht gesperrt. Tatsächlich
gäbe es lediglich Netzschranken bei illegalen Angeboten, wie sie in einigen
Ländern (z.B. Belgien, Dänemark, Italien oder Frankreich) schon erfolgreich
angewendet werden.

- Die Ablehnung des
Geldspielgesetzes im Namen der Internet-Freiheit hätte direkte
Auswirkungen auf das sich in Revision befindende Urheberrecht: Aus
derselben Logik heraus würde dagegen argumentiert werden, dass mittels
Netzschranken dem unautorisierten Angebot audiovisueller Werke im Internet der
Riegel geschoben wird. Die Kulturschaffenden würden weiterhin um ihre
Urheberrechtsentschädigungen geprellt.

Aus Sicht der Filmbranche sprechen also ganz konkrete
Gründe für eine Annahme des Geldspielgesetzes. Auch die Dachverbände Cinésuisse und Suisseculture treten
aus diesen Gründen für ein JA zum Geldspielgesetz ein.

Ein übersichtlichesArgumentariumfindet
sich unter 

http://www.suisse-culture-ja.ch/argumente

Suisseculture hat am 13. April die Kampagne der
Kulturschaffenden für das Geldspielgesetz lanciert, die von allen
Organisationen der professionellen Kulturschaffenden getragen wird und für die
eine Resolution verabschiedet worden ist:

https://www.suisse-culture-ja.ch/aufruf

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